erklärt der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Dr. Stefan Nacke, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
„Frau Brandmann meint, ich müsse Münsters Interessen auch in Berlin vertreten. Da sind wir uns einig. Wo wir uns unterscheiden: Sie hält die Position der FDP für die Position der Stadt. Wer ihr beim Minijob widerspricht, widerspricht aber nicht Münster.
Was in Münsters Gaststätten am Freitagabend unverzichtbar ist, sind die Menschen, die dort arbeiten. Nicht die Sonderregel, nach der ihr Lohn abgerechnet wird. Eine Studentin muss weiter vier Stunden kellnern können, wenn das zu ihrem Stundenplan passt. Und der Wirt muss sie für genau diese vier Stunden einstellen können. Die Rentenversicherung legt keine Öffnungszeiten fest.
Die ernsthafte Frage ist, was der Studentin am Monatsende bleibt. Wer vom Nebenjob sein WG-Zimmer bezahlt, kann auf keinen Euro leicht verzichten. Deshalb muss eine Reform offenlegen, was sie für den Lohn der Beschäftigten und die Kosten der Betriebe bedeutet. Zur ehrlichen Rechnung gehört aber auch, was die geleistete Arbeit für die eigene Absicherung zählt.
Ich vertrete Münster nicht erst dann, wenn ich der FDP recht gebe. Ich vertrete auch die Studentin hinter dem Tresen. Und zwar nicht nur, weil die Gastronomie sie braucht, sondern weil sie selbst Ansprüche hat. Auch eine kurze Schicht ist richtige Arbeit.“