Von Stefan Nacke und Friedrich Schönfeld, 06.10.2026
Zwei Menschen verdienen gleich viel, arbeiten gleich hart und legen jeden Monat Geld zurück. Doch nur einer kann eine Wohnung kaufen, weil eine Erbschaft das nötige Eigenkapital liefert. Ein solcher Unterschied lässt sich nicht mit Fleiß erklären. Er berührt das Versprechen der sozialen Marktwirtschaft, dass Menschen sich durch eigene Leistung etwas aufbauen können.
Wer seinen Kindern etwas hinterlassen möchte, handelt verantwortlich. Darin liegt ein Antrieb, zu arbeiten, zu sparen und unternehmerische Risiken einzugehen. Diese Lebensleistung verdient Respekt. Aber die Leistung des Erblassers ist nicht die Leistung des Erben. Eine Gesellschaft, die Eigenverantwortung verlangt, muss deshalb auch danach fragen, welche Aufstiegschancen diejenigen haben, die ohne Vermögen beginnen.
Aus christlich-sozialer Sicht ist Eigentum schützenswert, weil es Freiheit und Unabhängigkeit ermöglicht. Gerade deshalb darf Eigentumspolitik nicht allein die Interessen derjenigen vertreten, die bereits besitzen. Sie muss auch denen einen Weg eröffnen, die erst Eigentum erwerben wollen. Das Grundgesetz verbindet den Schutz von Eigentum und Erbrecht mit der Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit. Beides gehört zusammen.
Bei der Erbschaftsteuer ist dieses Verhältnis aus dem Gleichgewicht geraten. Der Sachverständigenrat Wirtschaft weist darauf hin, dass sehr hohe Erbschaften und Schenkungen durch die Begünstigung von Betriebsvermögen häufig vergleichsweise gering besteuert werden. Bei dem Arbeitslohn ist es nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis richtig: Durch den progressiven Steuersatz zahlen Großverdiener mehr als Kleinverdiener. Starke Schultern tragen mehr als schwache. Dass dieses Prinzip bei Arbeitsleistung Anwendung findet, aber bei großen Erbschaften faktisch umgekehrt ist, überzeugt wenig.
Die Frage gewinnt durch die anstehenden Sozialreformen an Schärfe. Eine alternde Gesellschaft muss ihre sozialen Sicherungssysteme erneuern. Das wird Veränderungen und Zumutungen verlangen. Wer dafür Zustimmung erwartet, muss erklären, nach welchen Maßstäben die Lasten verteilt werden. Wenn Beschäftigte über höhere Beiträge und Leistungsempfänger über Einschnitte diskutieren sollen, dürfen die Privilegien bei der Übertragung großer Vermögen nicht außerhalb der Debatte stehen. Sonst entsteht der Eindruck, dass Solidarität vor allem von denen verlangt wird, deren Einkommen ohnehin jeden Monat abgerechnet wird.
Es wäre falsch, Erben pauschal jeden Beitrag zum Gemeinwesen abzusprechen. Viele übernehmen unternehmerische Verantwortung oder engagieren sich gesellschaftlich. Doch freiwilliges Engagement ersetzt keine faire steuerliche Ordnung. Entscheidend ist, ob eine große Erbschaft angemessen zur Finanzierung der Voraussetzungen beiträgt, auf denen auch privater Wohlstand beruht: gute Bildung, verlässliche Infrastruktur und ein funktionierender Rechtsstaat.
Eine Reform muss Familien schützen und die Fortführung von Unternehmen ermöglichen. Der Einwand, sie treibe Familienunternehmen zwangsläufig in den Ruin, greift jedoch zu kurz. Erstens soll sie ebenso wenig für kleine Familienbetriebe gelten wie für Omas Häuschen. Zweitens ist Betriebsvermögen häufig im Unternehmen investiert und nicht direkt frei verfügbar für Steuerzahlungen. Deshalb müssen Zahlungsfristen und Belastung so bemessen sein, dass Familieneigentümer die Unternehmen fortführen können. Das rechtfertigt jedoch keine weitgehende Steuerfreiheit großer Erbschaften, zumal die Erbschaftsteuerlast nicht die Unternehmen, sondern die Eigentümer zahlen, welche zur Begleichung der Steuerlast häufig umfangreiche andere Vermögenswerte oder Finanzierungsmöglichkeiten haben. Zu schützen ist die Fortführung des Betriebs, nicht die steuerfreie Erbschaft seiner Erben.
Eine gerechtere Erbschaftsteuer löst weder den Wohnungsmangel noch die Finanzierungsprobleme der Sozialversicherungen. Sie entbindet den Staat auch nicht davon, mit seinem Geld besser umzugehen. Sie gehört aber zu einer glaubwürdigen Antwort auf die Frage, wie wir die Finanzierung und Erneuerung unseres Gemeinwesens zukunftsfähig und gerecht gestalten. Leistung muss sich mehr lohnen als Erben. Wer mehr Eigenverantwortung fordert, darf sich nicht damit zufriedengeben, dass aktuell Aufstieg oft eher durch Erbschaft und weniger durch Leistung möglich ist.