Die Corona-Sonderregeln fĂŒr das Kurzarbeitergeld (KUG) sind durch den Bundestag aufgrund der weiterhin bestehenden EinschrĂ€nkungen durch die Pandemie bis zum 30. Juni befristet verlĂ€ngert worden. âWir brauchen diese stabile BrĂŒcke, die VerlĂ€ngerung ist richtig und wichtig,â, wie der Bundestagsabgeordnete Dr. Stefan Nacke betonte. âDurch das Kurzarbeitergeld ist der deutsche Arbeitsmarkt im internationalen Vergleich verhĂ€ltnismĂ€Ăig gut durch die Krise gekommen. Die Kurzarbeit ist kein Dauerinstrument, aber in solchen Zeiten ein sehr wirksames, wenn temporĂ€re NachfrageausfĂ€lle und gleichzeitig WeiterbeschĂ€ftigungschancen bestehenâ, so der CDU-Sozialpolitiker Nacke weiter.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete zeigt sich gleichzeitig enttĂ€uscht ĂŒber die mangelnde Umsetzung durch die links-gelbe Koalition und die handwerklichen MĂ€ngel des Gesetzes. Nacke kritisiert die Regierung scharf fĂŒr den bewussten Wegfall des KUG fĂŒr die Zeitarbeitsbranche: âFĂŒr uns ist die Zeitarbeit ein gleichwertiges Mitglied im Arbeitsmarkt, dessen BeschĂ€ftigte leisten keine Arbeit zweiter Klasse. Die Ampel gefĂ€hrdet mit dem absichtlichen Auslaufen auf den letzten Metern ohne Not ArbeitsplĂ€tze sowie ein schnelles Durchstarten der Wirtschaft nach der Pandemie.â Die Regierung ignorierte durch ihr ideologisches Vorgehen die Expertise gleich aller externen SachverstĂ€ndigen im Gesetzgebungsverfahren. Gewerkschaften wie Arbeitgeber hatten die Forderung der Union unterstĂŒtzt, die Corona-Sonderregeln auch fĂŒr die Zeitarbeit zu verlĂ€ngern.
Auch die Streichung im Gesetz, dass BeitrĂ€ge zur Sozialversicherung nicht mehr ĂŒbernommen werden, stöĂt auf Kritik. Bestimmte Bereiche der Wirtschaft, wie die Messe- und Veranstaltungsbranche, sind nach wie vor schwer betroffen durch die Corona-EinschrĂ€nkungen, ihre RĂŒcklagen und LiquiditĂ€tsreserven sind vollstĂ€ndig aufgebraucht. âGerade viele kleinere Betriebe werden hier nun von SPD, GrĂŒnen und FDP allein gelassenâ, zeigte sich Stefan Nacke enttĂ€uscht von der Ampel. Die im Gesetz enthaltenen Bedingungen zur Weiterbildung, um weiterhin die HĂ€lfte der SozialversicherungsbeitrĂ€ge erstattet zu bekommen, nannte Nacke realitĂ€tsfremd und in der Praxis fĂŒr viele Betriebe so kurzfristig nicht umsetzbar.
Durch die VerlĂ€ngerung der Corona-Sonderregeln fĂŒr das Kurzarbeitergeld gelten die bestehenden Zugangserleichterungen fĂŒr Kurzarbeit und die LeistungssĂ€tze sowie die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfĂŒgigen BeschĂ€ftigungen weiter. Die maximale Bezugsdauer wird zudem von 24 auf 28 Monate heraufgesetzt, so dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der Pandemie nicht zu Ende MĂ€rz aus der Kurzarbeit herausfallen.