Deutschland feiert den 75. Geburtstag seiner Verfassung, des Grundgesetzes (GG). Verabschiedet wurde dieses am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat, dessen Präsident der spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer war. Verankert wurden im GG u.a. allgemeine Menschenrechte, Bürgerrechte, die Meinungsfreiheit und unsere Demokratie. All das sind Werte, die wir in Deutschland heute für selbstverständlich halten.
Umso wichtiger ist es, für ihre Bewahrung einzustehen: Im Innern wollen politische Extremisten eine andere Gesellschaft und eine andere Ordnung. Von außen drängt der russische Diktator Putin auf eine Veränderung der Grenzen, auf eine Neuaufteilung Europas und setzt dabei auf einen brutalen Krieg. Chinas autoritäre Regierung definiert Menschenrechte neu – und will auch auf uns über seine Wirtschaftsmacht Einfluss nehmen. Im Nahen Osten und Ostasien bedrohen Despoten und Regime den Frieden. Auch einzelne Staaten Europas stellen die uns selbstverständlichen Elemente des Rechtsstaats infrage, wie die Unabhängigkeit der Justiz.
Übrigens haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion angeregt, den Tag der GG-Verabschiedung, den 23. Mai, zu einem offiziellen Gedenktag in Deutschland zu machen, dem „Tag des Grundgesetzes“. Die Ampel-Mehrheit hat diesen Antrag leider abgelehnt.