Die Corona-Sonderregeln für das Kurzarbeitergeld (KUG) sind durch den Bundestag aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen durch die Pandemie bis zum 30. Juni befristet verlängert worden. „Wir brauchen diese stabile Brücke, die Verlängerung ist richtig und wichtig,“, wie der Bundestagsabgeordnete Dr. Stefan Nacke betonte. „Durch das Kurzarbeitergeld ist der deutsche Arbeitsmarkt im internationalen Vergleich verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen. Die Kurzarbeit ist kein Dauerinstrument, aber in solchen Zeiten ein sehr wirksames, wenn temporäre Nachfrageausfälle und gleichzeitig Weiterbeschäftigungschancen bestehen“, so der CDU-Sozialpolitiker Nacke weiter.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete zeigt sich gleichzeitig enttäuscht über die mangelnde Umsetzung durch die links-gelbe Koalition und die handwerklichen Mängel des Gesetzes. Nacke kritisiert die Regierung scharf für den bewussten Wegfall des KUG für die Zeitarbeitsbranche: „Für uns ist die Zeitarbeit ein gleichwertiges Mitglied im Arbeitsmarkt, dessen Beschäftigte leisten keine Arbeit zweiter Klasse. Die Ampel gefährdet mit dem absichtlichen Auslaufen auf den letzten Metern ohne Not Arbeitsplätze sowie ein schnelles Durchstarten der Wirtschaft nach der Pandemie.“ Die Regierung ignorierte durch ihr ideologisches Vorgehen die Expertise gleich aller externen Sachverständigen im Gesetzgebungsverfahren. Gewerkschaften wie Arbeitgeber hatten die Forderung der Union unterstützt, die Corona-Sonderregeln auch für die Zeitarbeit zu verlängern.

Auch die Streichung im Gesetz, dass Beiträge zur Sozialversicherung nicht mehr übernommen werden, stößt auf Kritik. Bestimmte Bereiche der Wirtschaft, wie die Messe- und Veranstaltungsbranche, sind nach wie vor schwer betroffen durch die Corona-Einschränkungen, ihre Rücklagen und Liquiditätsreserven sind vollständig aufgebraucht. „Gerade viele kleinere Betriebe werden hier nun von SPD, Grünen und FDP allein gelassen“, zeigte sich Stefan Nacke enttäuscht von der Ampel. Die im Gesetz enthaltenen Bedingungen zur Weiterbildung, um weiterhin die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet zu bekommen, nannte Nacke realitätsfremd und in der Praxis für viele Betriebe so kurzfristig nicht umsetzbar.

Durch die Verlängerung der Corona-Sonderregeln für das Kurzarbeitergeld gelten die bestehenden Zugangserleichterungen für Kurzarbeit und die Leistungssätze sowie die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen weiter. Die maximale Bezugsdauer wird zudem von 24 auf 28 Monate heraufgesetzt, so dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der Pandemie nicht zu Ende März aus der Kurzarbeit herausfallen.