Im Wissenschaftsausschuss des Landtags beschäftigen wir uns derzeit intensiv mit der Novelle des Weiterbildungsgesetzes. Daher habe ich Staatssekretär Klaus Kaiser aus dem Wissenschaftsministerium NRW eingeladen, den VertreterInnen der Münsteraner Weiterbildungseinrichtungen die Neuerungen vorzustellen. Ich freue mich über die große Resonanz der katholischen und evangelischen Bildungsstätten, von Kolping, VHS und der privaten Bildungseinrichtungen in Münster und über die sehr konkreten Fragen, die in der Runde geklärt werden konnten. Das Weiterbildungsgesetz bringt mehr Flexibilität, fördert Innovation und Entwicklung und sichert den den Finanzaufwuchs der vergangenen Jahre mit der Perspektive, dass die weitere Dynamisierung in der mittelfristigen Finanzplanung festgeschrieben ist.