Gutachten soll Weg für Gesetzesänderung aufzeigen

Die CDU-Landtagsfraktion sucht nach Wegen, die ausgehandelte Sonderregelung für den unbegleiteten Ausgang von Forensik-Patienten in Amelsbüren zu erhalten. Das haben jetzt die beiden münsterschen CDU-Landtagsabgeordneten Simone Wendland und Stefan Nacke erklärt. „Die gegenwärtige Rechtslage und Rechtsprechung schließen die vereinbarte Sonderregelung für Amelsbüren aus“, sagte die CDU-Landtagsabgeordnete Simone Wendland. Deshalb habe der Maßregelvollzugsbeauftragte des Landes nach einem entsprechenden Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) die seit einem Jahr geltende Sonderregelung aufheben müssen. „Wir wollen prüfen lassen, ob das Maßregelvollzugsgesetz so geändert werden kann, dass die Amelsbürener Sonderregelung rechtssicher fortgesetzt werden kann“, sagte ihr CDU-Landtagskollege Stefan Nacke. Den Weg dazu solle ein Gutachten zeigen, mit dem die CDU-Landtagsfraktion Herrn Dr. jur. Heinz Kammeier beauftragt habe. Ziel der Beauftragung sei es, einen Weg für eine mögliche Gesetzesänderung aufzuzeigen, den die CDU-Landtagsfraktion dann aufgreifen könne, sagte Nacke. „Das bisherige Gesetz ist starr und lässt keine Sonderregelungen zu – das hat das OLG ganz klar gesagt“, betonte Wendland. Eine ähnliche Problematik wie in Amelsbüren gebe es auch in Eickelborn. Das OLG-Urteil habe sich auf die dortige Sonderregelung bezogen. Wendland, die auch Mitglied des Rechtsausschusses ist, wies auf Komplexität der beabsichtigten Gesetzesänderung hin. „Es geht um die Individualrechte der Forensik-Patienten und letztlich um verfassungsmäßig garantierte Grundrechte“, sagte die CDU-Politikerin. Immerhin spiele der Gleichheitsgrundsatz eine Rolle, aber auch die Menschenwürde. Deshalb sei es richtig, einen renommierten Verfassungsrechtler mit der Frage zu betrauen, wie das Gesetz geändert werden könne. Nacke hofft, dass der Gutachter einen Weg findet, die Amelsbürener Sonderregelung rechtssicher zu erhalten. „Die Akzeptanz der Forensik in Amelsbüren ist in vielen Gesprächen erreicht worden, das Vertrauen ist in den letzten Jahren gewachsen – das OLG-Urteil stellt Vieles von dem in Frage, was Klinik, Nachbarschaft und Politik in den vergangen Jahren gemeinsam erreicht haben“, so der Christdemokrat. Er freue sich, dass auch die CDU-Landtagsfraktion das so sehe und die Suche nach einem Weg für den Erhalt der Sonderreglung unterstütze.